Eine Barriere melden – das Formular der MLBF

Ist ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht barrierefrei? Dann können Sie als Verbraucher das der MLBF melden. Diese Seite erklärt das Formular in einfachen Schritten.

Worum geht es?

Die MLBF ist eine Behörde. Mehrere Bundesländer haben sie zusammen gegründet. MLBF ist eine Abkürzung. Sie steht für: „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“.

Die MLBF prüft Produkte und Dienstleistungen. Sie schaut: Sind sie barrierefrei? Ein Produkt ist zum Beispiel ein Smartphone oder ein Geldautomat. Eine Dienstleistung ist zum Beispiel ein Online-Shop oder Online-Banking.

Mit dem Formular können Sie der MLBF eine Barriere melden. Eine Barriere ist ein Hindernis. Ein Beispiel: Sie können ein Produkt nicht benutzen. Oder Sie können es nur mit Mühe benutzen.

Was können Sie melden?

Sie können der MLBF zwei Dinge mitteilen:

Wann kann die MLBF helfen?

Die MLBF hilft nur bei bestimmten Produkten und Dienstleistungen. Das Gesetz BFSG legt genau fest, welche das sind.

Dafür ist die MLBF da

Zum Beispiel bei:

Dafür ist die MLBF nicht da

Zum Beispiel bei:

Geht es bei Ihnen um so einen Fall? Dann kann die MLBF nicht helfen. Aber eine andere Stelle ist dann für Sie da.

Wichtig Antrag nach Paragraf 32 BFSG

BFSG ist eine Abkürzung. Sie steht für: „Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz“. Das ist ein Gesetz. Das Gesetz sagt: Viele Produkte und Dienstleistungen müssen barrierefrei sein.

Sie können bei der MLBF einen offiziellen Antrag stellen. Der Antrag heißt: „Antrag nach Paragraf 32 BFSG“. Dann muss die MLBF Ihren Fall genau prüfen.

Für diesen Antrag braucht die MLBF mehr Informationen von Ihnen. Bitte schreiben Sie:

  • Welche Barriere gibt es genau?
  • Warum können Sie das Produkt oder die Dienstleistung nicht oder nur schwer nutzen?
  • Um welche Firma geht es?
  • Schreiben Sie auch Ihre ganze Adresse dazu.

Welche Angaben brauchen Sie?

Im Formular machen Sie diese Angaben:

Datei mitschicken

Sie können auch eine Datei mitschicken. Erlaubt sind die Datei-Arten JPG, PNG und PDF. Die Datei darf nicht größer als 30 MB sein.

Datenschutz

Zum Schluss stimmen Sie dem Datenschutz zu. Das bedeutet: Sie sind damit einverstanden, dass die MLBF Ihre Daten verwendet. Das müssen Sie ausfüllen.

Was passiert nach dem Ausfüllen?

  1. Sie klicken auf den Knopf „Weiter“. Das Formular ist dann noch nicht abgeschickt.
  2. Sie kommen auf eine Kontroll-Seite. Dort können Sie alle Angaben noch einmal prüfen. Sie können auch etwas ändern.
  3. Danach schicken Sie das Formular ab.

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